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   VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10   

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VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10 (https://dejure.org/2011,9381)
VG Greifswald, Entscheidung vom 05.12.2011 - 3 A 223/10 (https://dejure.org/2011,9381)
VG Greifswald, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - 3 A 223/10 (https://dejure.org/2011,9381)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Auszug aus VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10
    Das Gericht hat die Ermessensausübung durch den Satzungsgeber nur auf deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Erfordernissen zu überprüfen, darf jedoch keine eigene Entscheidung an die Stelle der zu überprüfenden Ermessensentscheidung setzen (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07, zitiert nach juris).

    Die Kammer entnimmt jedoch dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts C-Stadt vom 14.09.2010 (Aktenzeichen 4 K 12/07) den Grundsatz, dass nur solche Grundstücke maßstabsbildend sein können, die von der Maßstabsregel selbst betroffen sind ("Die Bestimmung einer Tiefenbegrenzungslinie hat sich ... an Kriterien für eine möglichst realitätsnahe Abgrenzung der Innen- von den Außenbereichsflächen im Geltungsbereich der Tiefenbegrenzung auszurichten", Seite 24 f. des Umdrucks).

    Eine daneben bestehende und den planungsrechtlichen Innenbereich erweiternde bauakzessorische Nutzung musste die Verbandsversammlung schließlich nicht zwingend berücksichtigen (OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07, n.v.).

    Der notwendige Aufwand für die Herstellung der gesamten öffentlichen Einrichtung ist bei einer Globalkalkulation nach § 9 Abs. 2 Satz 2 KAG M-V auf der Grundlage einer vom Verband gewählten Konzeption zu ermitteln (vgl. OVG Greifswald, Urt. 14.09.2010 - 4 K 12/07, zit. n. juris, zu einem Trinkwasserbeitrag).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99

    Beitrag, Schmutzwasserkanal, Herstellung, Verbesserung, Differenzierung von

    Auszug aus VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10
    Auch insoweit handelt es sich nicht um einen Erneuerungsaufwand, sondern um Aufwand zur Herstellung der öffentlichen Einrichtung, der in die Beitragskalkulation einfließt und über den Herstellungsbeitrag bzw. über Kanalbenutzungsgebühren abgegolten wird (OVG Greifswald, Beschl. v. 21.04.1999 - 1 M 12/99, zit. n. juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2000 - 4 K 8/99

    Zuständigkeit des Gemeinderates für die Festsetzung der Kalkulation von Beiträgen

    Auszug aus VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10
    Gleiches gilt, soweit Altanlagen unentgeltlich übernommen worden sind (OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2000 - 4 K 8/99, zit. n. juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 16/00
    Auszug aus VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10
    Dies fand seine Rechtfertigung allein darin, dass die Privilegierung dieser Grundstücke nur hinzunehmen ist, solange sie atypisch bleibt und deshalb noch in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen der Typisierung steht (OVG Greifswald, Urt. 13.11.2001 - 4 K 16/00; Beschl. v. 03.05.2005 - 1 L 268/03, n.v.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 4 K 34/02

    Normenkontrolle; Kanalbaubeitrag; Mindestinhalten einer Abgabensatzung;

    Auszug aus VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10
    Nur wenn solche Grundstücke vorhanden sind, kann sich eine Satzungslücke vor dem Hintergrund des im Recht der leitungsgebundenen Einrichtung geltenden Grundsatzes der konkreten Vollständigkeit als rechtlich problematisch darstellen und gegebenenfalls zur Nichtigkeit der Satzung insgesamt führen (OVG Greifswald, Urt. v. 30.06.2004 - 4 K 34/02, zit. n. juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.1998 - 1 M 17/98

    Eigenleistung des Erschließungsträgers für Teile einer Anlage; Verteilsbegriff;

    Auszug aus VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10
    Leistungen von Erschließungsträgern bei der Herstellung der Anlage sind richtigerweise nicht berücksichtigt worden, soweit sie Anlagenbestandteile dem Beklagten unentgeltlich übertragen worden sind (OVG Greifswald, Beschl. v. 20.10.1998 - 1 M 17/98, zit. n. juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2007 - 1 L 295/05

    Kanalbaubeitrag bei altangeschlossenen Grundstücken

    Auszug aus VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass auch von den sogenannten altangeschlossenen Grundstücken ein Herstellungsbeitrag zu erheben ist (OVG Greifswald, Beschl. v. 18.10.2005 - 1 L 197/05, zit. n. juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 06.02.2007 - 1 L 295/05, zit. n. juris).
  • VG Greifswald, 07.09.2011 - 3 A 402/10

    Heranziehung zu einem Wasseranschlussbeitrag; Abgrenzung von Innen- und

    Auszug aus VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10
    Soweit die Kammer für die Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe im Rahmen der Festsetzung einer schlichten Tiefenbegrenzung eine Ausnahme gemacht und nur bebaute Randlagengrundstücke, nicht jedoch zentrale Innenbereichsgrundstücke für berücksichtigungsfähig gehalten hat (VG Greifswald, Urt. v. 07.09.2011- 3 A 402/10, zit. n. juris), steht das dem obigen Grundsatz nicht entgegen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2005 - 1 L 197/05
    Auszug aus VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10
    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass auch von den sogenannten altangeschlossenen Grundstücken ein Herstellungsbeitrag zu erheben ist (OVG Greifswald, Beschl. v. 18.10.2005 - 1 L 197/05, zit. n. juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 06.02.2007 - 1 L 295/05, zit. n. juris).
  • VG Greifswald, 28.10.2009 - 3 A 409/04

    Trinkwasserbeitrag; Gleichbehandlung von Alt- und Neuanschließern

    Auszug aus VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10
    Das ist auch ständige Rechtsprechung der Kammer, an der festgehalten wird (VG Greifswald, Urt. v. 28.10.2009 - 3 A 409/04, zit. n. juris, m.w.N.).
  • VG Greifswald, 05.10.2011 - 3 A 1427/10

    Kosten für Baumaßnahmen an Grundstücksanschlüssen an die zentrale

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2005 - 1 M 140/05
  • VG Greifswald, 12.07.2012 - 3 A 1162/11

    Beitragsrecht: Überprüfung der Wirksamkeit einer Klarstellungs- und

    Nach Auffassung der Kammer liegt ein methodischer Fehler bei der Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe auch nicht darin, dass der Beklagte die Grundstücke, die im Geltungsbereich einer Abrundungs- oder Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, insgesamt unberücksichtigt gelassen hat (VG Greifswald, Urt. v. 05.12.2011 - 3 A 223/10 - juris Rn. 17 ff.).
  • VG Greifswald, 22.08.2013 - 3 A 282/09

    Übertragung der Forderungen aus Anschlussbeiträgen im Rahmen eines

    Bis dahin war die Schmutzwasserbeitragssatzung des Beklagten vom 19. Juni 2006 in Ansehung der Schmutzwasserbeiträge insgesamt nichtig, weil die Festsetzung der qualifizierten Tiefenbegrenzung nicht auf einer sachgerechten Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe im Verbandsgebiet beruhte (VG Greifswald, Urteil vom 5. Dezember 2011 - 3 A 223/10, zit. n. juris).
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